Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie kann werden, wer ein begründetes Interesse für die Vereinsziele bekundet. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand oder durch den dazu durch Vorstandsbeschluss bevollmächtigten Präsidenten (§ 5 der Satzung).

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, senden Sie bitte das nachstehende Aufnahmeansuchen ausgefüllt per Post oder per E-Mail an:

Österreichische Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie
Judith Palla (Administration)
Schenkenstraße 4
1010 Wien

E-Mail: info@oegsk.at

 Aufnahmeansuchen ÖGSK